Fördermittel - Möglichkeiten für (HAKOMI) Fortbildungen
Als Service für unsere TeilnehmerInnen und Interessenten geben wir hier einen kleinen Überblick über uns bekannte Fördermöglichkeiten für Fortbildungen verschiedener Einrichtungen. Die Angaben sind von uns bestmöglich recherchiert, jedoch ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Es gibt Förderungen, die in allen Bundesländern gültig sind (A) , und Förderungen, die einzelne Bundesländer zusätzlich aufgelegt haben (B). Da die Voraussetzungen zum Teil sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir auch, die Seite www.foerderdatenbank.de zu besuchen. Hier finden Sie aktuellste Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten.
A. Alle Bundesländer:

1. Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein. Informationen sowie alle Beratungsstellen haben Sie auf einen Blick über www.bildungspraemie.de oder rufen Sie die kostenfreie Hotline 0800 – 2623 000 an.
Angesichts des großen Erfolgs der Bildungsprämie in der 1. Förderphase wird das Programm in einer 2. Förderphase weitergeführt: das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert das erfolgreiche Projekt um zwei Jahre, es stehen insgesamt 35 Mio. EUR zur Verfügung!
Hier die wichtigsten Änderungen zur Förderphase 1:
Die Weiterbildungsmaßnahme darf vor Ausstellung des Gutscheins noch nicht begonnen haben.
Die Ausstellung der Rechnung und die Bezahlung des Eigenanteils erfolgen erst nach Ausstellung des Gutscheins.
Modulare Weiterbildungen können nur einmal gefördert werden.
Ein Gutschein kann für mehrere Kurse verwendet werden, wenn das Weiterbildungsziel übereinstimmt.
Der Gutschein kann nur noch alle zwei Jahre beantragt werden (ausschlaggebend ist das Datum des Beratungsprotokolls).
(aus: Bildungsprämie InfoMail vom 4.8.2012)
2. Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit/ ARGE/ Jobcenter
Ihre Weiterbildung kann durch die zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden. Die kompletten Workshopkosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten können beantragt werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten erfolgt meist auf Antragstellung einer "Einzelfallförderung" (§ 10 SGB III) oder gemäß §§ 48 ff SGB III, §§ 85 ff SGB III i.v. 12 AZWV. Sprechen Sie Ihren zuständigen Berater bzw. Vermittler an.
B. Förderungen einzelner Bundesländer
Berlin/Brandenburg
Bildungsscheck Brandenburg
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung – individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck des Landes Brandenburg finden Sie unter www.masf.brandenburg.de, www.bildungsscheck.brandenburg.de , schreiben Sie eine E-Mail an bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder rufen Sie an: Telefon: 0331 6002-333. Für das Land Berlin finden Sie die Weiterbildungsdatenbank unter http://www.wdb-berlin.de mit einer sehr guten Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten.
Hamburg
„Weiterbildungsbonus“ – schnell und unkompliziert qualifizieren
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.
Weitere Informationen über den Hamburger „Weiterbildungsbonus“ finden Sie hier:
PUNKT Bildungsmanagement
HOTLINE 040-2840783-0 www.weiterbildungsbonus.net
Hessen
„Qualifizierungsschecks“ – fördern die Weiterbildung
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten (die Tätigkeit kann auch außerhalb Hessens sein). Über die Seite http://www.qualifizierungsschecks.de/ erfahren Sie mehr über die Bedingungen. Auch hier werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung 50 % der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500 EUR pro Person und Kalenderjahr, gefördert.
Niedersachsen
„IWiN“ – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Mit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt.
Weitere Informationen über IWiN finden Sie unter www.iwin-niedersachsen.de.
Nordrhein-Westfalen
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck NRW finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de sowie www.esf.nrw.de und www.arbeit.nrw.de
Bildungsscheck für Berufsrückkehrende
Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungs-kosten (maximal bis zu EUR 500 pro Bildungsscheck), die andere Hälfte der Kosten tragen Sie selbst.
Wer kann teilnehmen? Berufsrückkehrende mit mindestens einjähriger Berufsunterbrechung.
Diesen Scheck können Frauen und Männer beantragen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung von Kindern oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) haben.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck für Berufsrückkehrende des Landes NRW finden Sie unter www.arbeit.nrw.de
Sachsen
Weiterbildungsscheck Sachsen
Bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung erhalten Beschäftigte bei bestimmten Voraussetzungen (u.a. Hauptwohnsitz Sachsen, die Weiterbildung kostet mindestens EUR 650).
Weitere Informationen finden Sie unter www.sab.sachsen.de .
Stand 10.2012